Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, zwei weiteren Mitgliedern und dem Schatzmeister.
Für den Vorstand handelt der 1. Vorsitzende allein aufgrund von Mitgliederbeschlüssen. In sonstigen Angelegenheiten handelt er in Absprache mit zwei anderen Vorstandsmitgliedern. Im Rahmen seiner Zuständigkeit handelt der Schatzmeister wie der 1. Vorsitzende. Im Fall der Verhinderung wird der 1. Vorsitzende durch den stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeister von dem dazu durch Vorstandsbeschluss bestimmten Vertreter vertreten.
Rechtsgeschäfte, die eine Pflicht des Vereins von mehr als 7.500,- EUR im Einzelfall begründen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Soweit Straßensanierungsarbeiten anfallen, ist im Fall der Sofortmaßnahme der Vorstand im Rahmen der vorhandenen Mittel uneingeschränkt handlungsberechtigt.