Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Sie vertreten den Verein gemeinschaftlich.
Beschlüsse des Vorstandes über Bestand und Umfang der Einrichtungen, der Baumaßnahmen und sonstige Investitionen, deren Kosten einen Betrag von 1.000,00 DM übersteigen, sowie über die Berufung und Abberufung von Vereinsmitgliedern bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.