Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.
Der Vorstand ist berechtigt, den Verein außerhalb des Haushaltsplanes (§ 17 der Satzung) in besonders dringenden und unaufschiebbaren Fällen zu Leistungen bzw. Zahlungen bis zu einem Betrag von insgesamt 10.000,00 Euro zu verpflichten.