Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein.
Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein nur gemeinschaftlich.
Der vertretungsberechtigte Vorstand ist befugt, den Verein bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000,00 EUR zu verpflichten.