Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Hegeringleiter), dem Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten.