Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Herdbuchbezirksvorsitzenden.
Er vertritt den Verein allein.
Der Erwerb oder die Veräußerung von Grundbesitz sowie Verträge, die wiederkehrende Verpflichtungen für den Verein enthalten, bedürfen der Genehmigung der Mitgliederversammlung.