Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Sprechern des Vereins.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein.
Verträge, die ein finanzielles Volumen von 2.000,00 DM übersteigen, sowie alle Arbeitsverträge bedürfen der Unterzeichnung von mindestens zwei Sprechern.