Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Je zwei von ihnen, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein gemeinsam.