Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein. Bei dem Abschluss von Arbeitsverträgen, dem An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, bei Aufnahme von Darlehen ab 2.000,- EUR und bei Anschaffungen und Arbeitsaufträgen über 5.000,- EUR, die nicht dem üblichen Geschäftsbetrieb unterliegen, vertreten je zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.