| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie dem Sport- und Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Einzel-Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5.000,00 DM der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen. |