Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Urkunden, welche den Verein verpflichten, müssen jeweils von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.