Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden. Der Fall der Verhinderung bedarf keines Nachweises.