Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart und dem Spielleiter.
Je zwei von ihnen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich, von denen einer der 1. Vorsitzende oder im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende sein muss. Der Fall der Verhinderung bedarf keines Nachweises.