| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vor-
sitzenden, dem Kassenwart sowie dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und dem Kassen-
wart gemeinsam oder durch einen der beiden in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Geschäfte, die Verbindlichkeiten von mehr als 2.500,00 DM begründen, bedürfen zu ihrer Rechts-
wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederver-
sammlung. |