Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Es können bis zu fünf Beisitzer gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.