Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden und dem 1. Kassenwart.
Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Jeder ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.