| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied oder der stellvertretende Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein. |