| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und aus der/dem Schatzmeister/in. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam, wobei mindestens einer der Vorsitzende sein muss. |