| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtliche durch den 1. Vorsitzenden allein, oder durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |