Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden jeweils allein vertreten, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.