| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder die beiden Stellvertreter gemeinsam oder einem Stellvertreter zusammen mit dem Vorsitzenden vertreten. |