| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für den Erwerb, den Verkauf und die Belastung von Grundstücken, für Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und für die Aufnahme von Krediten über mehr als 150,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |