Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einer Person für den Vorsitz, einer Person für den stellvertretenden Vorsitz, einer Person für die Schriftführung, einer Person für die Kassenführung sowie bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Personen für den Vorsitz und für den stellvertretenden Vorsitz sind stets einzeln vertretungsberechtigt. Von den weiteren Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.