Der vertretungberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Protokollführer und dem Pressewart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.