| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die 1. stellvertretende Vorsitzende, der/die 2. stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter/einem seiner Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |