Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/ die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die 1. oder der/die 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten.