Der vertretungsberichtige Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzenden vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.