| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei und höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Vorstand bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung und der schriftlichen Genehmigung des Dachverbandes zur Veräußerung und zum Erwerb von unbeweglichem Vermögen, zur Verpfändung und Stellung zur Hypothek von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, zur Eingehung von Gesellschaftsbeteiligungen, sowie zur Beteiligung an Spekulationsgeschäften. |