| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieser den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 26 II BGB). |