| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (zugleich SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (zugleich stellvertretender SLG-Leiter), dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende (zugleich SLG-Leiter) gemeinsam vertreten. |