| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten mit Ausnahme von Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 €, bei dem zwei Vorstandsmitglieder gemeinschftlich vertreten. |