| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei bis sechs Mitgliedern, mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. |