| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schriftführer. |