| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtige Vorstand besteht aus dem 1 Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |