| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder dem Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten |