| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Sprechern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen Sprecher allein vertreten. Beim Abschluss von Arbeitsverträgen wird der Verein durch zwei Sprecher gemeinsam vertreten. |