| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Leiter, dem stellvertretenden Leiter, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und außergerichtlich vertreten, darunter entweder der Leiter oder der stellvertretende Leiter. |