Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem 1. Beisitzer, dem 2. Beisitzer, dem 3. Beisitzer und dem 4. Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, von denen ein Mitglied der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muß.