| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens einem und maximal drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende und zwei Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder zwei Stellvertreter gemeinsam vertreten. |