Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Schatzmeisterin und
der Schriftführerin. Der Verein wird vertreten durch die 1. und die 2. Vorsitzende gemeinsam oder eine der Vorsitzenden mit der Schriftführerin oder der Schatzmeisterin.