Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Nationalen Ärztlichen Leiter und stellvertretenden Nationalen Ärztlichen Leiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Vorsitzende verwendet in der Außenvertretung den Titel "Vorsitzender des Vorstandes".