Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist insoweit beschränkt (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BGB), dass zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.