| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Weiterhin wurde ein Geschäftsführer als besonderer Vertreter gem. § 30 BGB bestellt.
Der Geschäftsführer hat alle im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes des Vereins anfallenden Arbeiten zu erledigen. Er vertritt hierbei den Verein einzeln. |