Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem 1. Sportleiter.
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden oder den Kassenwart jeweils gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.