Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassenwart.
Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die den Wert von 5.000,00 EUR überschreiten, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.