Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorstand (eine Person). Dieser vertritt den Verein allein gerichtlich und außergerichtlich. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Vorstand kann einen Geschäftsführer bestellen, mit den Aufgaben des § 26 BGB.