Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, sowie dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist dahingehend beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von über 30.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.