| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden / Schriftführer und dem 2. Vorsitzenden / Kassenwart.
Sie vertreten den Verein gemeinsam.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften über 100,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |