Der vertretunbgsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern (Organisationsteam). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.