Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, drei stellvertretenden Landesvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zu Lasten des Landesverbandes, die einen Betrag von 1.000,- EUR übersteigen, ist ein vorheriger Beschluss des Vorstandes erforderlich.